Die regionale Planungsbehörde Planungsgemeinschaft ist bei der Neuerstellung eines Regionalplanes. Regionalplan 2020.
In diesem Plan ist unsere Region als Vorranggebiet Freiraum ausgewiesen.
3. Freiraum
3.1.1 (Z) Vorranggebiete Freiraum
Die in der Festlegungskarte 1 des Regionalplans festgelegten Vorranggebiete Freiraum sind zu
sichern und in ihrer Funktionsfähigkeit zu entwickeln.
Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen, die
die räumliche Entwicklung oder Funktion der Vorranggebiete Freiraum beeinträchtigen, sind regelmäßig
ausgeschlossen.
In Ausnahmefällen können Vorranggebiete Freiraum in Anspruch genommen werden, wenn
- ein öffentliches Interesse an der Realisierung einer überregional bedeutsamen Planung oder
Maßnahme besteht und der Zweck dieser Inanspruchnahme nicht durch Nutzung von Flächen
außerhalb des Freiraumverbundes erreicht werden kann,
- eine Siedlungsentwicklung in den zentralen Orten außerhalb des in der Festlegungskarte 1 des
LEP BB festgelegten Gestaltungsraumes Siedlung und im Rahmen der zusätzlichen Entwicklungsoption
(gemäß Plansatz 4.5 (Z) Absatz 2 des LEP BB nachweislich nicht auf Flächen außerhalb
des Freiraumverbundes möglich ist,
- eine überregional bedeutsame lineare Infrastruktur nicht umgesetzt werden kann, ohne Vorranggebiete
Freiraum in Anspruch zu nehmen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass das Vorhaben
ohne die Inanspruchnahme von Vorranggebieten Freiraum nicht realisierbar wäre und die
Inanspruchnahme minimiert wird.

Die Region im Jahr 2020
Neue Fragen - neue Antworten
Die Zeiten des Flächenwachstums sind vorbei. Qualifizierung der Daseinsvorsorge in den berlinnahen Kommunen und Stabilisierung der Angebote in den überwiegend ländlich geprägten Regionsteilen sowie die Bewältigung der Folgen des Klimawandels sind die aktuellen Herausforderungen.
Auch das neue Raumordnungsgesetzes weist den Raumordnungsplänen die Aufgabe zu, gemeinsam mit den Kommunen tragfähige Wege zur Umsetzung des Anspruches auf gleichwertige Lebensverhältnisse zu finden.
Auf der Basis ihrer langjährigen Raumbeobachtung, bisheriger Modellvorhaben der Raumordnung sowie der aktuellen Vorausschätzung der Einwohnerentwicklung hat die regionale Planungsstelle jetzt einen ersten Arbeitsentwurf vorgelegt.





