Bürgerinitiative Stahnsdorf Süd

....gegen raumbedeutsame Windräder auf den Rieselfeldern..

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Satzung

Ziele
Die Bürgerinitiative wendet sich gegen die Errichtung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen, die das Erscheinungsbild der Region dauerhaft und nachhaltig verändern würden. Sie wendet sich insbesondere gegen den Regionalplan "Teilplan Windenergie, Freiraum und Sicherung der Kulturlandschaft" in der bedeutsame Freiflächen als "Eignungsgebiet Windenergienutzung" ausgewiesen werden sollen.
Die Bürgerinitiative hat das Ziel die Lebensqualität und das Ortsbild der südlichen Region von Stahnsdorf und der angrenzenden Flächen zu erhalten. Die Region ist durch einen offenen Übergang zwischen Feldfluren und Rieselfeldflächen geprägt. Die aufgelassenen Rieselfelder weisen Wiesenflächen und buschartige Vegetationszonen mit einzigartiger Fauna und Flora auf. Das BbgNatSchG weist unter "geschützte Landschaftsbestandteile §24) ausdrücklich auf den schützenswerten Charakter von Rieselfeldflächen hin. Durch die Errichtung von Windkraftwerken würde nicht nur die einzigartige Natur sondern auch ein wertvolles Naherholungsgebiet im engeren Verpflechtungsraum Berlin Brandenburg zerstört. Die wirtschaftliche Entwicklung für die touristischen Einrichtungen insbesondere für die dort angesiedelten Pferdehöfe mit 400 bis 500 Tiere wäre verheerend.


Vollversammlung
Die Sprecher der Bürgerinitiative können bei Bedarf eine Vollversammlung einberufen. Die Sprecher müssen eine Vollversammlung einberufen, wenn 1/5 der Mitglieder dies wünschen.
Die Satzung kann nur im Rahmen einer Vollversammlung geändert werden, hierfür reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Mitgliedschaft
Die Liste der Mitglieder werden durch die Sprecher der Bürgerinitiative gepflegt. Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch schriftliche Kündigung bei einem der Sprecher beendet werden.
Die Mitglieder gestalten den Diskussionprozeß und wirken bei Informationsveranstaltungen oder Unterschriftenaktionen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten mit. Die Mitglieder verweisen Pressevertreter an die Sprecher der Bürgerinitiative.


Sprecher der Bürgerinitiative
Auf der Gründungsversammlung oder einer späteren Vollversammlung werden ein, maximal drei Sprecher gewählt, hierbei zählt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Sprecher der Bürgerinitiative führen die Mitgliederliste und tragen Mitglieder nach Ihrer Kündigung aus der Liste aus.
Die Sprecher haben das Recht die Belange der Bürgerinitiative gegenüber Behörden und der Presse zu vertreten.

Kosten oder weitergehende vertragliche Verpflichtungen
Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Die Mitglieder und Sprecher sind nicht berechtigt, vertragliche oder sonstige Vereinbarungen einzugehen, durch denen der Bürgerinitiative Kosten entstehen könnten. Eine finanzielle Haftung der einzelnen Mitglieder ist somit ausgeschlossen. Eine Änderung dieser Festlegung ist nicht möglich, bzw. Bedarf der schriftlichen Zustimmung aller Mitglieder der Bürgerinitiative.
Sollten sich einzelne Mitglieder zu einem Klageverfahren zusammenfinden, so tragen nur die Mitglieder die Kosten des Verfahrens, die sich hierzu in einem gesonderten Vertrag zusammen schließen.


Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 11.05.03 beschlossen.

Kontakt zu den Sprechern der Bürgerinitiative:

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